Feuerlöscher

Information zur Wartung von Feuerlöscher:

die Wartung für Unternehmen oder Behörden für die Feuerlöscher sind nach DIN 14406 vorgeschrieben. Dazu zählen größere Feuerlöscher sowie Handfeuerlöscher. Dank der DIN-Norm ergibt sich im Idealfall ein hoher Maßstab, damit die Feuerlöscher zu jederzeit einwandfrei funktionieren. In vielen Verordnungen und Gesetzen wurde bereits Bezug auf die DIN-Norm genommen, sodass sie als wichtigste Norm gelten kann und rechtlich verbindlich ist. Die Norm enthält sehr viele Details und Beschreibungen zur Instandhaltung und Wartung der Feuerlöscher. Daneben sollten jedoch auch die Instandhaltungsinformationen der einzelnen Modelle berücksichtigt werden.

Die Fristen zur Prüfung:

Die Prüfabstände selbst sind bei Feuerlöschern nicht direkt gesetzlich vorgeschrieben. Die DIN 14406 Absatz 4 sieht jedoch eine Prüffrist von höchsten zwei Jahren vor. Das bedeutet: Alle Feuerlöscher in einem Gebäude müssen innerhalb von zwei Jahren einmal gewartet werden. Die Vorgaben in den Normen sind verbindlich und tragen der Sicherheit und dem Brandschutz bei. Bei der Prüfung kommt es auf die Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher an. Ist die Frist von zwei Jahren überschritten, muss man von einer geminderten Funktionsfähigkeit ausgehen. Somit kann der Feuerlöscher bei einem Einsatz im schlimmsten Fall versagen. Dem Besitzer entfällt hierbei möglicherweise der Versicherungsschutz für das Gebäude. Daneben ist es möglich, dass die Prüfabstände bei besonderen Umgebungen oder bei Sonderregelungen sogar noch verkürzen. Desweiteren ist der Austausch des Löschmittels je nach Hersteller Angaben bei Nasslöschern alle 2,6,8, bzw. alle 10 Jahre durchzuführen.

Wichtig: War ein Feuerlöscher im Einsatz oder wurde nur für ein paar Sekunden ausgelöst, so muss er sofort wieder gewartet und instand gesetzt werden. Am besten ist der Einsatz am Sicherungsstift zu erkennen. Ist dieser herausgezogen oder fehlt am Gerät, so ist eine Wartung zwingend erforderlich.

Februar 28, 2020